Dr-Wolfgang-Gappmayer-Rechtsanwalt-Wien

EUSt – Vorsteuerabzug auch für Speditionsunternehmen?

Erst unlängst erregte eine Entscheidung des Finanzgericht Hamburg in zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Fachkreisen besondere Aufmerksamkeit. Das Gericht sprach aus, dass eine wegen zollrechtlicher Pflichtverletzungen gegenüber einem Zolllagerinhaber festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) als Vorsteuer abgezogen werden könne und begründete seine Entscheidung ausführlich unter Würdigung nationaler und europarechtlicher Gesichtspunkte (insb. der MwStSystRL).