Dr-Wolfgang-Gappmayer-Rechtsanwalt-Wien

Opferschutz – Kein Schadenersatz für Opfer einer “Jugendclique”

Vereinfacht ausgedrückt normiert § 1301 ABGB, dass mehrere Schädiger „für einen widerrechtlich zugefügten Schaden“ gemeinsam „verantwortlich“ sein können, wenn sie gemeinschaftlich, unmittelbar oder mittelbar zu einem entstandenen Schaden beigetragen oder diesen nicht verhindert haben. Eine solche „gemeinschaftliche“ Haftung liegt in der Regel auch dann vor, wenn zwischen den Tätern zwar kein Einvernehmen über die Schädigung gegeben war, wohl aber über die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens, bei dessen Verwirklichung eine nicht beabsichtigte Schädigung erfolgte.

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Zollrecht – Unionszollkodex

Die Neufassung des Zollkodex wurde in der näheren Vergangenheit viel diskutiert und deren Inkrafttreten (vielmehr aber noch deren Anwendbarkeit) in Fachkreisen mit Interesse erwartet. Vergangene Woche wurde die Verordnung Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union im Amtsblatt der Europäischen Union (Unionszollkodex) bekannt gemacht.