Dr-Wolfgang-Gappmayer-Rechtsanwalt-Wien

Zollrecht – Keine Pflichtverletzung bei vorübergehender Verwendung

Nichtgemeinschaftswaren, die zur Wiederausführ bestimmt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen gemäß Art. 137 ZK im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden, ohne dass dafür Einfuhrabgaben anfallen würden. Die konkreten Voraussetzungen für diese vollständige Befreiung von Einfuhrabgaben finden sich für Beförderungsmittel, die im Straßenverkehr eingesetzt werden, unter anderem in Art. 558 ff ZK-DVO.

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Schadenersatz – Haftet die Gemeinde für ungeräumten Gehsteig?

Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofes fällt wohl jedem, der aus dem Gebirge stammt, ins Auge und interessiert ihn.

Es geht darin um die Frage, wer für die Schneeräumung des Gehsteiges verantwortlich ist. Die ziemlich klare Antwort darauf findet sich in der Straßenverkehrsordnung. Gemäß ihrem § 93 ist es im Ortsgebiet die Pflicht des Grundeigentümers, den Gehsteig von Schnee und Verunreinigungen sauber zu halten und, wenn es rutschig ist, zu streuen.

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Opferschutz – Kein Schadenersatz für Opfer einer “Jugendclique”

Vereinfacht ausgedrückt normiert § 1301 ABGB, dass mehrere Schädiger „für einen widerrechtlich zugefügten Schaden“ gemeinsam „verantwortlich“ sein können, wenn sie gemeinschaftlich, unmittelbar oder mittelbar zu einem entstandenen Schaden beigetragen oder diesen nicht verhindert haben. Eine solche „gemeinschaftliche“ Haftung liegt in der Regel auch dann vor, wenn zwischen den Tätern zwar kein Einvernehmen über die Schädigung gegeben war, wohl aber über die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens, bei dessen Verwirklichung eine nicht beabsichtigte Schädigung erfolgte.

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Zollrecht – Unionszollkodex

Die Neufassung des Zollkodex wurde in der näheren Vergangenheit viel diskutiert und deren Inkrafttreten (vielmehr aber noch deren Anwendbarkeit) in Fachkreisen mit Interesse erwartet. Vergangene Woche wurde die Verordnung Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union im Amtsblatt der Europäischen Union (Unionszollkodex) bekannt gemacht.

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Haftungsrisiken der Brandschutzbeauftragten

Genauso, wie es in Unternehmen mit Tätigkeitsschwerpunkt im Außenhandel erforderlich sein kann, Zoll- oder Ausfuhrverantwortliche zu bestellen, gibt es diese Möglichkeit und teilweise sogar Verpflichtung in beinahe jedem Rechtsgebiet. Dazu zählen auch „Brandschutzbeauftragte“. Ganz allgemein ist in der täglichen Praxis immer wieder zu erkennen, dass das Thema Brandschutz in Unternehmen häufig eher „stiefmütterlich“ behandelt wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass im Betrieb ein Brand ausbricht, ist – zumindest statistisch – auch eher gering. Die Folgen allerdings, wenn etwas passiert, sind horrend.

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EUSt – Vorsteuerabzug auch für Speditionsunternehmen?

Erst unlängst erregte eine Entscheidung des Finanzgericht Hamburg in zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Fachkreisen besondere Aufmerksamkeit. Das Gericht sprach aus, dass eine wegen zollrechtlicher Pflichtverletzungen gegenüber einem Zolllagerinhaber festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) als Vorsteuer abgezogen werden könne und begründete seine Entscheidung ausführlich unter Würdigung nationaler und europarechtlicher Gesichtspunkte (insb. der MwStSystRL).

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Ausfuhrverantwortliche im Außenwirtschaftsrecht

Anders als in Deutschland spricht man in Österreich – zumindest wenn man den Begriff als gesetzlichen Terminus technicus verwenden möchte – nicht von Ausfuhrverantwortlichen sondern von verantwortlichen Beauftragten. Diese Personen tragen eine sehr große Verantwortung im Unternehmen, haben sie doch letztlich dafür Sorge zu tragen, dass außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen in Unternehmen eingehalten werden. Dementsprechend dürfen nur „verlässliche“ Personen die Tätigkeit von verantwortlichen Beauftragten ausüben.