Dr-Wolfgang-Gappmayer-Rechtsanwalt-Wien

Haftungsrisiken der Brandschutzbeauftragten

Genauso, wie es in Unternehmen mit Tätigkeitsschwerpunkt im Außenhandel erforderlich sein kann, Zoll- oder Ausfuhrverantwortliche zu bestellen, gibt es diese Möglichkeit und teilweise sogar Verpflichtung in beinahe jedem Rechtsgebiet. Dazu zählen auch „Brandschutzbeauftragte“. Ganz allgemein ist in der täglichen Praxis immer wieder zu erkennen, dass das Thema Brandschutz in Unternehmen häufig eher „stiefmütterlich“ behandelt wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass im Betrieb ein Brand ausbricht, ist – zumindest statistisch – auch eher gering. Die Folgen allerdings, wenn etwas passiert, sind horrend.

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EUSt – Vorsteuerabzug auch für Speditionsunternehmen?

Erst unlängst erregte eine Entscheidung des Finanzgericht Hamburg in zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Fachkreisen besondere Aufmerksamkeit. Das Gericht sprach aus, dass eine wegen zollrechtlicher Pflichtverletzungen gegenüber einem Zolllagerinhaber festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) als Vorsteuer abgezogen werden könne und begründete seine Entscheidung ausführlich unter Würdigung nationaler und europarechtlicher Gesichtspunkte (insb. der MwStSystRL).

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Ausfuhrverantwortliche im Außenwirtschaftsrecht

Anders als in Deutschland spricht man in Österreich – zumindest wenn man den Begriff als gesetzlichen Terminus technicus verwenden möchte – nicht von Ausfuhrverantwortlichen sondern von verantwortlichen Beauftragten. Diese Personen tragen eine sehr große Verantwortung im Unternehmen, haben sie doch letztlich dafür Sorge zu tragen, dass außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen in Unternehmen eingehalten werden. Dementsprechend dürfen nur „verlässliche“ Personen die Tätigkeit von verantwortlichen Beauftragten ausüben.