Dr-Wolfgang-Gappmayer-Rechtsanwalt-Wien

Ausfuhrverantwortliche im Außenwirtschaftsrecht

Anders als in Deutschland spricht man in Österreich – zumindest wenn man den Begriff als gesetzlichen Terminus technicus verwenden möchte – nicht von Ausfuhrverantwortlichen sondern von verantwortlichen Beauftragten. Diese Personen tragen eine sehr große Verantwortung im Unternehmen, haben sie doch letztlich dafür Sorge zu tragen, dass außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen in Unternehmen eingehalten werden. Dementsprechend dürfen nur „verlässliche“ Personen die Tätigkeit von verantwortlichen Beauftragten ausüben.