Dr-Wolfgang-Gappmayer-Rechtsanwalt-Wien

Schadenersatz – Haftet die Gemeinde für ungeräumten Gehsteig?

Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofes fällt wohl jedem, der aus dem Gebirge stammt, ins Auge und interessiert ihn.

Es geht darin um die Frage, wer für die Schneeräumung des Gehsteiges verantwortlich ist. Die ziemlich klare Antwort darauf findet sich in der Straßenverkehrsordnung. Gemäß ihrem § 93 ist es im Ortsgebiet die Pflicht des Grundeigentümers, den Gehsteig von Schnee und Verunreinigungen sauber zu halten und, wenn es rutschig ist, zu streuen.