Kanzleiphilosophie​

Besonderer Wert wird auf individuelle rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung gelegt, bei der Klienten und ihre Interessen im Vordergrund stehen. Für bestmögliche rechtsanwaltliche Betreuung steht ein eng geflochtenes, über die Jahre geknüpftes Netzwerk an exzellenten Kooperationspartnern aus vielen Fachgebieten und dem In- und Ausland zur Verfügung.

Basis eines zielführenden und erfolgsversprechenden Mandatsverhältnisses ist das Vertrauen zwischen Klient und Rechtsanwalt. Gegenseitige Ehrlichkeit und Verlässlichkeit ist dafür essentiell. Auch die “Chemie” zwischen Klient und Rechtsanwalt muss stimmig sein. Die absolute Unabhängigkeit und Verschwiegenheit von Rechtsanwälten trägt das Übrige zu diesem Vertrauensverhältnis bei.

Wesentlicher Aspekt der Kanzleiphilosophie ist auch die feste Überzeugung, dass Rechtsanwälte “soziale Verantwortung” tragen. Wolfgang Gappmayer ist daher auch ehrenamtlich für die Verbrechensopferhilfe “Weißer Ring” tätig. Daneben berät und vertritt er Verbrechensopfer als juristischer Prozessbegleiter.

Service und Transparenz

Service und bestmögliche Beratung sowie Vertretung wird groß geschrieben. Lösungsorientierte Arbeit und der persönliche Kontakt mit Klienten steht im Vordergrund. Nicht nur rechtliche, auch unternehmens-, geschäftspolitische und menschliche Aspekte werden bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen mitberücksichtigt.

Gerade im rechtsanwaltlichen Bereich umfasst gutes Service auch eine transparente Honorarabrechnung, die nach den konkreten Bedürfnissen von Klienten vereinbart wird. Einen groben allgemeinen Überblick über die Kosten eines Rechtsanwalts finden Sie in der Informationsbroschüre des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. In der Regel erfolgt die Abrechnung nach Stundensatz. Sollte keine diesbezügliche Vereinbarung getroffen werden, erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und den Allgemeinen Honorar-Kriterien.

Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, wird gebeten, dies vor Auftragserteilung so rasch als möglich bekannt zu geben, damit die Einholung der Deckungszusage organisiert werden kann.

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