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Außenwirtschaft – Sensible Güter als Stolperstein für Wirtschaft

By 12/05/2014Oktober 6th, 2019Aktuelles

Die Welt ist zum Dorf geworden. Der Export boomt, während vermehrt von Konflikten und Menschenrechtsverletzungen berichtet wird. So ist die Verbringung von Waren, die solche Krisen anheizen könnten, staatlicher Kontrolle unterworfen. Ein gutes und wichtiges Anliegen! Damit gehen für Unternehmen aber Risiken einher. Und diese wissen oft gar nicht Bescheid.   

Das Außenwirtschaftsgesetz bezweckt die Kontrolle der Ausfuhr von außen- und sicherheitspolitisch sensiblen Gütern durch Verbote, Genehmigungs- und Meldepflichten. Zuständig ist in erster Linie das Wirtschaftsministerium. Die Frage, welche Güter sensibel sind, ist knifflig. So gibt es Restriktionen auch für Güter, bei denen man nicht gleich an etwas “Sensibles” oder “Bedrohliches” denkt. Das sind etwa Dual Use-Güter. Diese haben einen doppelten Verwendungszweck und sind für zivile, aber auch militärische Zwecke verwendbar. Auch deren Verbringung kann der Kontrolle unterliegen. Das birgt Rechtsunsicherheit für Unternehmen in sich. Software, Laser, Chips und sogar Werkzeuge oder Maschinen, die eigentlich zivilen Zwecken dienen, können auch einer militärischen Verwendung zugeführt werden und daher als sensibel anzusehen sein. Die Praxis zeigt, dass hier Informationsdefizite existieren. Schwierigkeiten haben vor allem Unternehmen, die gar nicht wissen, dass ihre Produkte als sensibel gelten und daher Restriktionen unterliegen. Wird ein Gut trotz Verbot oder ohne Genehmigung ausgeführt, drohen horrende Strafen.

Die Vorbereitung grenzüberschreitender Geschäfte mit sensiblen Gütern kann aufwendig sein, weil es gilt, mögliche Beschränkungen abzuklären. Auch Embargobestimmungen sind zu beachten und Probleme bereiten die laufend aktualisierten und sehr umfangreichen Terrorismuslisten, in denen Personen genannt werden, an die keinesfalls geliefert werden darf. Diese Pflichten zu erfüllen ist zeitaufwendig und für kleinere Unternehmen nur schwer machbar. Ungeachtet dessen verfolgt das Gesetz sehr wichtige Ziele. Die Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen, Konflikten und die Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität sind nur einige Kriterien, die das Ministerium prüft. Auch die dauerhafte Entwicklung des Landes, in das Güter geliefert werden sollen, wird beurteilt. Es soll vermieden werden, dass ein Land Ressourcen in die Rüstung steckt, obwohl die Entwicklung seiner Zivilbevölkerung nicht sichergestellt ist.

Die Praxis zeigt, dass es Informations- und Aufklärungsbedarf im Zusammenhang mit der Exportkontrolle gibt. Das Thema ist von großer Bedeutung, dem unbedingt auch kleinere Unternehmen genügend Aufmerksamkeit schenken müssen

Ing. Dr. Wolfgang Gappmayer, LL.M.

Rechtsanwalt Ing. Dr. Wolfgang Gappmayer, LL.M. hat nach seiner Reife- und Diplomprüfung an der HBLA Ursprung in Elixhausen das Studium der Rechtswissenschaften absolviert. Er ist glücklich verheirateteter Vater zweier Töchter. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Wolfgang Gappmayer Lektor an der Fachhochschule des BFI Wien und Vorstandsmitglied des Weissen Rings (des Vereins „Weisser Ring“, gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und Verhütung von Straftaten).

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