Skip to main content
Home » Opferschutz – Straftaten lösen Fürsorgepflichten für Opfer aus

Opferschutz – Straftaten lösen Fürsorgepflichten für Opfer aus

By 18/03/2014Oktober 15th, 2019Aktuelles

Die Auseinandersetzung mit opferrechtlichen Themen wird als „modern“ bezeichnet. In Wahrheit ist sie alt. Etwa die Philosophen Hobbes, Rousseau und Bodin haben schon vor langer Zeit klargestellt, dass sich Menschen vorwiegend für Freiheit, Schutz und Verteidigung in Gesellschaften und letztlich Staaten zusammenschließen.

Betrachtet die Grundaussagen dieser Philosophen und Staatstheoretiker aus dem Blickwinkel moderner Staats- und Rechtsauffassung, wird deutlich, dass Straftaten immer auch Verletzungen des “Gesellschaftsvertrages” gegenüber konkreten Opfern bedeuten. Daraus resultieren Pflichten zur Fürsorge.

Die Hintergründe dieser Überlegungen wurden von mir in einem heute erschienenen Artikel über die “Fürsorgepflicht für die Opfer” in den „Salzburger Nachrichten“ näher herausgearbeitet.

Siehe auch
Gappmayer – Fürsorgepflicht für die Opfer (Salzburger Nachrichten, 18.3.2014, 22)
Entscheidung – BGH 9.3.2010, 1 StR 554/09
Publikation – Opferbegriff und juristische Prozessbegleitung in der StPO

Ing. Dr. Wolfgang Gappmayer, LL.M.

Rechtsanwalt Ing. Dr. Wolfgang Gappmayer, LL.M. hat nach seiner Reife- und Diplomprüfung an der HBLA Ursprung in Elixhausen das Studium der Rechtswissenschaften absolviert. Er ist glücklich verheirateteter Vater zweier Töchter. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Wolfgang Gappmayer Lektor an der Fachhochschule des BFI Wien und Vorstandsmitglied des Weissen Rings (des Vereins „Weisser Ring“, gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und Verhütung von Straftaten).

Dr-Wolfgang-Gappmayer-Rechtsanwalt-Wien

Margaretenstraße 22/12
1040 Wien

Mobil: +43 650 2404 812
Telefon: +43 1 585 65 11
Fax: +43 1 585 65 11 20
E-Mail: office@gappmayer.at