Der grenzüberschreitende Handel mit Gütern und Waren sowie die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen unterliegen grundsätzlich keinen behördlichen Beschränkungen. Lediglich dann, wenn dafür besondere Gründe vorliegen, können Staaten das Recht, derartige Vorgänge durchführen zu dürfen, einschränken. Als derartige Gründe kommen – bloß beispielhaft – die Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit, das friedliche Zusammenleben der Nationen oder die Hintanhaltung terroristischer Aktivitäten in Frage.
Aus gesetzgeberischer Sicht geht es bei der Festlegung derartiger einschränkender Bestimmungen immer darum, einen zufriedenstellenden Kompromiss herzustellen, durch den einerseits nationale und internationale schutzwürdige Interessen ausreichend und bestmöglich gesichert werden, gleichzeitig aber auch der Wirtschaftsstandort Österreich nicht ungebührlich belastet wird.
All jene Regelungen, die Verbote, Genehmigungs-, Meldepflichten sowie staatliche Überwachungs-, Kontroll- und Sanktionsmechanismen festlegen, fallen unter den Begriff des Außenwirtschaftsrechts. Derartige Bestimmungen finden sich etwa im Außenwirtschaftsgesetz 2011, im Kriegsmaterialgesetz oder in diversen unions- und völkerrechtlichen Regelungswerken.
In dem im Kitzler-Verlag erschienenen Werk “Das österreichische Außenwirtschaftsrecht” werden die wesentlichsten Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts von Ing. Dr. Wolfgang Gappmayer und Mag. Markus Fellner, LL.M zusammengefasst und wichtige Bestimmungen kurz erläutert bzw. kommentiert. Die Autoren haben es sich zur Aufgabe gemacht, den in der Praxis tätigen Personen mit dem Buch das raschere Zurechtfinden in der “zersplitterten” Rechtsmaterie zu erleichtern.
Im Juni dieses Jahres wurde das 2012 erschienene Werk “Das österreichische Außenwirtschaftsrecht” erstmals aktualisiert.
Siehe auch
Recht.Extrajournal, Fachbuch zum österreichischen Außenwirtschaftsrecht will Regeln und Gefahren beleuchten (2012)
Fellner/Gappmayer, Das österreichische Außenwirtschaftsrecht (Kitzler-Verlag, 2013)
